Wie viele Jahre müssen die E-Mails aufbewahrt werden?


Dokumente mit Belegfunktion, wie Handelsbriefe oder Geschäftspapiere müssen für sechs Jahre aufbewahrt werden. Unterlagen der Buchhaltung, Bilanzen oder Buchungen, Daten mit Grundbuch- und Kontenfunktion, müssen zehn Jahren aufbewahrt werden. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument erstellt wurde.

 Quelle: Abgabenordnung § 147Handelsgesetzbuch § 257