Bin ich verpflichtet meine E-Mails zu archivieren?


Ja, seit dem 1. Januar 2015 gelten für Sie als Unternehmer neue Regeln zur Aufbewahrungspflicht für E-Mails. Die vom Bundesfinanzministerium Ende 2014 veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronsicher Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) konkretisieren insofern die Anforderungen aus § 147 Abgabenordnung und § 257 Handelsgesetzbuch. Mit dem E-Mail-Archiv der iWelt sind Sie in der Lage, den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Quelle: Abgabenordnung § 147, Handelsgesetzbuch § 257